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SiGeKo - Check

ASTA GmbH-

Ihr SiGeKo-Partner 

in den Regionen Göttingen und Kassel 

Tätigkeitscheck gemäß der Baustellenverordnung

Muss ein SiGe-Koordinator bestellt werden?

  • Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind.

 

Ist eine SiGe-Vorankündigung notwendig?

  • Ja, wenn die voraussichtliche Dauer mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig, über mehr als eine Arbeitsschicht, auf der Baustelle tätig sind.

 

  • Ja, wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet. (Addition aller Personentage, die über die gesamte Bauzeit zu erbringen sind. Ein Personentag umfasst die Arbeitsleistung einer Person über eine Arbeitsschicht.)

 

Muss ein SiGe-Plan erstellt werden?

  • Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind und eine Vorankündigung übermittelt werden muss.

 

  • Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind und gefährliche Arbeiten nach Anhang 2 BaustellV ausgeführt werden. (z. B. Arbeiten in einer Höhe ab 7 m, in einer Tiefe von mehr als 5 m oder bei Arbeiten mit Schadstoffen.)

 

Muss eine SiGe-Unterlage erstellt werden?

  • Ja, wenn mehrere Arbeitgeber an der Baumaßnahme beteiligt sind.

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