Die Baustellenverordnung sieht vor, dass schon zu Beginn eines Bauvorhabens ein SiGe-Koordinator zu bestellen ist.
Um eine gefährdungsarme Durchführung der Bauarbeiten zu ermöglichen, sollte eine kompetente Beratung in der Planung erfolgen.
Grundvoraussetzung der erfolgreichen Koordinationstätigkeit ist die Fähigkeit des Koordinators, Gefährdungen zu erkennen und richtig einzuschätzen.
Im Grunde führt der Sicherheits-Koordinator in der Planungsphase eine Gefährdungsbeurteilung der zu erwartenden späteren Arbeiten durch. Es gilt nicht nur die Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, sondern auch diese einzuschätzen, zu bewerten und dann praktikable Maßnahmen vorzuschlagen.
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