In der Ausführungsphase eines Bauvorhabens findet die Arbeit des SiGe-Koordinators vorrangig auf der Baustelle statt.
Die Koordination der Firmen auf der Baustelle wird unter § 4 Arbeitsschutzgesetz durchgeführt. Dabei achtet der Koordinator auch darauf, ob die beteiligten Gewerke ihren gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten nachkommen. Denn Verstöße gegen den Arbeitsschutz bilden nicht nur Grundlage für Unfälle, sondern stellen auch ein Haftungsrisiko für den Bauherrn dar.
Diesem Risiko gilt es durch eine professionelle und konsequente Koordination zu begegnen. Eine gerichtsfeste Dokumentation unserer Tätigkeit ist von entscheidender Bedeutung, da diese ebenfalls zur Absicherung des Bauherrn dient.
Mit dieser Dokumentation kann der Bauherr die Erfüllung seiner Pflichten aus der Baustellenverordnung lückenlos nachweisen.
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